Nordrhein-Westfalen hat das Kinderbildungsgesetz (kurz: KiBiz) überarbeitet. Die Novelle tritt zum kommenden Kindergartenjahr im August 2027 in Kraft. Das KiBiz ist das Landesgesetz, das den gesamten Rahmen der Kindertagesbetreuung festlegt – von den Strukturen wie Gruppengrößen, Betreuungszeiten und Personalqualifikation über die pädagogischen Aufgaben und die Mitwirkung der Eltern bis hin zur Finanzierung der Einrichtungen durch Land und Kommunen. Vieles davon beschreibt eine Praxis, die im Kinderhaus Rasselbande längst gelebt wird. Manches setzt neue Rahmenbedingungen, die wir in den kommenden Monaten gemeinsam mit unseren Teams ausgestalten.

Das Gesetz formuliert, unverändert gegenüber der bisherigen Fassung, in § 15 klar: Ausgangspunkt der pädagogischen Arbeit sind die Stärken, Interessen und Bedürfnisse der Kinder. Für uns ist das eine Bestätigung unserer Arbeit. Unsere Fachkräfte verstehen sich als Lebensbegleiterinnen und -begleiter, die beobachten, was ein Kind gerade beschäftigt, und daraus die nächsten Schritte entwickeln. Diese Haltung halten wir wach, indem wir sie immer wieder im Team besprechen: Was braucht dieses Kind?

Betreuungszeiten, die zum Alltag der Familien passen

Künftig müssen Träger Betreuungskontingente im Umfang von 25, 30, 35, 40 und 45 Stunden pro Woche zur Wahl stellen (Anlage 1 und Anlage 2 des Gesetzes). Wir stellen die Flexibilität bei der Wahl der Betreuungszeiten passend zum individuellen Bedarf der Familien bereits heute in den Mittelpunkt, daher begrüßen wir die neuen Kontingente im KiBiz. So bekommt die Festlegung des passenden Betreuungsumfangs in der Praxis ein stärkeres Gewicht. Die Elternbeiträge richten sich nach den gewählten Kontingenten. So zahlen Eltern genauer für jene Betreuung, die sie auch wirklich benötigen. Flexibilität für Kinder und Eltern ist einer der Gründe, warum es das Kinderhaus Rasselbande seit 31 Jahren gibt. Unser Angebot richtet sich nach den Bedürfnissen der Familien.

Neu ist die Möglichkeit, Kernzeiten und Randzeiten festzulegen (§ 27). Wir prüfen diesen Weg, präferieren aber, die Betreuung weiterhin ohne diese Aufteilung anzubieten. Die Verordnung, die regelt, welches Personal in welchen Aufgabenbereichen eingesetzt werden kann, steht vom Land bislang aus. Sobald sie vorliegt, entscheiden wir und informieren Sie.

Damit kurzfristige Personalengpässe nicht so oft wie in der Vergangenheit zu Notgruppen führen, ist unter gewissen Auflagen eine genehmigungspflichtige, zeitlich befristete Betreuung zusätzlicher älterer Kinder in einer Einrichtung für bis zu sechs Wochen möglich ). Wie genau diese Regelung anzuwenden ist, klärt die noch ausstehende Ausführungsverordnung.

Elternmitwirkung in Ihren Händen

Der Elternbeirat gibt sich ab 2027 selbst eine Geschäftsordnung, die unter anderem seine Zusammensetzung festlegen kann (§ 10). Wir stellen den neu gewählten Beiräten auf Wunsch die Vorlage einer Geschäftsordnung zur Verfügung, die sie frei anpassen können. Darin bündeln wir unsere Erfahrung, etwa den Gedanken, dass aus jedem Altersbereich ein Elternteil vertreten sein sollte.

Beobachtung, Dokumentation und Sprache

Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags finden in Kindertageseinrichtungen stets Beobachtungen der Kinder statt. Auch wir beobachten stetig die Entwicklung der Kinder in unseren Kinderhäusern. Bei beiden Verfahren kommt es nun zu einer stärkeren Standardisierung der Messinstrumente durch das Land, jeweils ergänzt durch regelmäßige Entwicklungsgespräche mit den Eltern (§ 18).

Auch die Sprachentwicklung wird weiterhin fortlaufend beobachtet und dokumentiert, das Vorgehen ist im Konzept zu verankern. Weitere Einzelheiten werden  durch noch ausstehende Rechtsverordnungen geregelt (§ 14). Neu hinzu kommt die verpflichtende Evaluation nach der Umsetzung von geplanten Maßnahmen. Welche Verfahren wir für die Dokumentation und Evaluation einsetzen, klären wir, sobald die zugehörigen Rechtsverordnungen vorliegen.

Der Träger hat für kontinuierliche Qualitätsentwicklung und Personalqualifizierung Sorge zu tragen. Dem Personal sind dafür Zeiten einzuräumen und Angebote zu machen. Fort- und Weiterbildungen sind bereits heute Teil der Personalentwicklung der Kinderhäuser.

Personal und Leitung

Das KiBiz sieht nun ausdrücklich multiprofessionelle Teams vor, in denen pädagogische, therapeutische und unterstützende Kräfte zusammenarbeiten, um die Förderung der Kinder zu stärken. So können neben pädagogischen Kräften beispielsweise auch Kräfte aus den Bereichen Logopädie, Physiotherapie, Motopädie und Ergotherapie nach entsprechender Qualifizierung für den Einsatz in der Kindertagesbetreuung Teammitglieder einer Einrichtung werden.

Ergänzungskräfte erhalten künftig grundsätzlich die Möglichkeit zur Qualifizierung als Fachkraft. Studierende, Organisationskräfte, Kitahelferinnen und Kitahelfer dürfen den Alltag unterstützen (§ 28). All dies praktizieren wir bereits. Ebenso war die Übertragung von Leitungsaufgaben auf mehrere Personen bei uns in Form der Tandemleitungen lange üblich, bevor § 29 sie nun ausdrücklich vorsieht.

Wie es weitergeht

Einige Punkte, besonders zur Finanzierung und zum Personaleinsatz, bleiben bis zu den in Aussicht gestellten Rechts- und Durchführungsverordnungen offen. Wir verfolgen aufmerksam die Entwicklungen und melden uns, sobald belastbare Antworten vorliegen. Bei Fragen sprechen Sie gern Ihre Leitung im Kinderhaus an.